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Neue Nds. Corona-Verordnung zum 02.11.2020

Neue Nds. Corona-Verordnung zum 02.11.2020

Liebe Sportschützinnen und Sportschützen,

unter folgendem Link ist die neue Nds. Corona-Verordnung zu finden, die am 02.11.2020 in Kraft tritt:

https://www.niedersachsen.de/download/160245

https://www.niedersachsen.de/download/160239     (Vergleichsfassung zur Vorgänger Verordnung)

Wie zu erwarten, wurde der Freizeit- und Amateursportbetrieb und somit auch unser Schieß- und Bogensport sehr stark eingeschränkt.

Die mögliche Lücke über den Individualsport hat das Land Niedersachsen nach unserer Interpretation über die Anzahl der am Sport beteiligten Personen definiert (max. zwei Personen oder ein Hausstand). Sportart und Sportstätte sind dabei unerheblich, siehe § 10 (1) Punkt 7. Ob Vereine ihre eigenen Schießstände oder Bogensportanlagen für zwei Personen unter diesen Umständen öffnen, liegt natürlich im Ermessen der Vereine selbst. Ggfs. entscheiden aber auch Dritte wie Kommunen, die die Betreiber der Anlagen sind.

Es wurde aber nicht alles eingeschränkt, so sind z.B. Vereins- und Gremiensitzungen unter Einhaltung des Abstandsgebots weiterhin möglich, siehe § 9 (2).

Die Durchführung von Bildungsmaßnahmen wird in der Verordnung nur indirekt unter § 5 (1) Punkt 4. erwähnt. Ob die Zulässigkeit durch § 7 oder § 9 (2) begründbar ist, kann der Schützenbund aktuell nicht beurteilen. Hierzu ist ggfs. in Einzelfällen die Genehmigung durch die regionale Behörde einzuholen. An dieser Stelle sei grundsätzlich auf § 18 verwiesen, nach der die regionalen Behörden weitergehende Anordnungen gegenüber der Nds. Corona-Verordnung treffen können. Dies ist vor Ort regelmäßig zu prüfen.

Wir möchten auch nochmal auf die LSB-Corona-Hotline hinweisen. Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr und donnerstags von 16 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0511-1268-210 sowie per E-Mail an info@lsb-niedersachsen.de. Sie ist im direkten und stetigen Kontakt mit den Nds. Ministerien für Gesundheit oder Sport und kann daher viel schneller auf Anfragen antworten als die ca. 60 Landesfachverbände wie der Schützenbund Niedersachsen im Einzelnen.

Auch das Land Niedersachsen hat eine zentrale Corona-Hotline, die von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie am Sonnabend von 10 bis 15 Uhr unter 0511-120-6000 erreichbar ist. Sie behandelt aber alle möglichen Themenfelder und nicht wie die LSB-Corona-Hotline, die speziell für Vereins- und Sportfragen vorgesehen ist.

Da wir zeitnah vor dem Wochenende etwas kommunizieren möchten, bitten wir wegen der späten Veröffentlichung um Verständnis, wenn wir auf die Schnelle eventuell nicht alle die für uns wesentlichen Inhalte und deren Bedeutungen durchdringen und vermitteln konnten. Jeder Verein muss die Nds. Corona-Verantwortung kennen, denn er ist im Rahmen seiner Vereins- und Sportangebote auch für die Einhaltung selbst verantwortlich. Es können die aus der Verordnung ergebenden Möglichkeiten umgesetzt werden, müssen aber nicht!

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Ulrich Nordmann

Geschäftsführer
Schützenbund Niedersachsen e.V.

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