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Der Deutsche Schützenbund hatte kürzlich bereits über die aktuellen Entwicklungen bei der EU-Verordnung zur Beschränkung von Bleischrot in und über Feuchtgebieten berichtet. Trotz breiter Kritik und der Intervention zahlreicher Jagd- und Schießsportverbände hat der Ausschuss für Chemikalienzulassung (REACH-Ausschuss) der Europäischen Kommission am 3. September 2020 den Entwurf dieser Verordnung mit einer Übergangszeit von zwei Jahren beschlossen. Diese könnte u.a. gravierende Auswirkungen für die Betreibung von Wurfscheibenständen haben. Die vollständige DSB-Information finden Sie auf der hier. Um sich ein umfassendes Bild in Deutschland zu verschaffen, hat der DSB über die Landesverbände eine Abfrage bei den Schießstandbetreibern bzw. Vereine gestartet. Diese werden dann fristgerecht an die europäischen Verbände weitergeleitet. Schließlich ist es zukunftsentscheidend für den Wurfscheibenschießsport, ein flächendeckendes Netz funktionierender Schießstände sowohl für den Breiten- als auch Leistungssport zu haben. Anhang: Fragebogen für die Schießstandbetreiber. Quelle: DSB

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