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DSB zur Verwendung bleihaltiger Munition in und über Feuchtgebieten

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DSB zur Verwendung bleihaltiger Munition in und über Feuchtgebieten

Die ursprüngliche Zielstellung der Verordnung war eine europaweite Regelung zur Verwendung von Bleischrot für die Jagd an und über Gewässern, die auch DSB, DJV und andere Verbände begrüßen. Nach Meinung des DSB schießt der Entwurf (siehe Anhang) jedoch deutlich über das Ziel hinaus. Denn die Definition von „Feuchtgebieten“ ist derart weit, dass dies jede auch nur temporär nach einem Regenschauer auftretende „Pfütze“ auf einem Acker sein kann.

Zudem kann eine nach der Verordnung festgelegte 100 Meter Pufferzone um ein Feuchtgebiet auch gravierende Auswirkungen auf die sportlich genutzten Schießstände haben, was einem Totalverbot für bleihaltige Schrotmunition auf einer Vielzahl der schießsportlich genutzten Wurfscheibenschießstände gleichkäme. Der Schießsport stand jedoch nie zur Debatte und wurde demnach auch zu keinem Zeitpunkt informiert bzw. angehört.

Da der DSB die Gefahr sieht, dass die Wurfscheibenanlangen – wenn auch unbeabsichtigt – ins Visier eines Verbotes rücken, hat er gemeinsam mit anderen betroffenen europäischen Schießsportverbänden die Initiative ergriffen und Kontakt zu Mitgliedern des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments aufgenommen. Dieser berät am 23.09.2020 in seiner Sitzung über den Verordnungsentwurf.

Um sich ein umfassendes Bild in Deutschland zu verschaffen, hat der DSB seine Landesverbände gebeten, den anhängenden Fragebogen über bekannte Schießstandbetreiber bzw. Vereine ausfüllen zu lassen. Diese werden dann fristgerecht an die europäischen Verbände weitergeleitet. Schließlich ist es zukunftsentscheidend für den Wurfscheibenschießsport, ein flächendeckendes Netz funktionierender Schießstände sowohl für den Breiten- als auch Leistungssport zu haben.

Der DSB wird sich weiterhin mit Nachdruck für die berechtigten Interessen seiner Mitglieder einbringen, sowohl im vorliegenden Verfahren als auch besonders im zweiten, noch weitreichenderen EU-Verfahren zur Verwendung aller Arten von bleihaltiger Munition in allen Territorien, das derzeit noch der Europäischen Chemikalienagentur zur Prüfung vorliegt, und in das sich der DSB bereits mit Stellungnahmen und Informationen eingebracht hat, da es hier explizit um den Schießsport geht.

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