Politik/Waffenrecht
Am 26. Juni 2020 stellten die Spitzen der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Berlin den Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm vor. Es steht unter dem Titel „… zu achten und zu schützen …” und soll nach weiteren Beratungen das alte Grundsatzprogramm aus dem Jahr 2002 ersetzen. Zu den wenigen konkreten Aussagen in dem umfangreichen Entwurf gehört im Kapitel „Rechtsstaat und Sicherheit” die Forderung nach einem „Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen mit Ausnahme von Jäger*innen und Förster*innen” (Seite 39, Punkt 248, Textauszug s. unten). Sie wird mit der Feststellung begründet, es gehöre zu den wichtigsten Aufgaben des Rechtsstaats, die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, jede*r habe das Recht auf ein Leben frei von Gewalt und das Gewaltmonopol liege beim Staat. Dies ernst zu nehmen, bedeute ein Ende des privaten Waffenbesitzes.
Die Verbotsforderung zielt eindeutig auf die Sportwaffen der Schützinnen und Schützen.
Der Deutsche Schützenbund hat daraufhin eine Stellungnahme veröffentlicht, in der er den Aussagen des Grundsatzprogrammes zum Thema privater Waffenbesitz entschieden widerspricht.
Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme des DSB (PDF: 250 kByte).

