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Politik/Waffenrecht

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Am 26. Juni 2020 stellten die Spitzen der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Berlin den Entwurf für ein neues Grundsatz­programm vor. Es steht unter dem Titel „… zu achten und zu schützen …” und soll nach weiteren Beratungen das alte Grundsatz­programm aus dem Jahr 2002 ersetzen. Zu den wenigen konkreten Aussagen in dem umfang­reichen Entwurf gehört im Kapitel „Rechts­staat und Sicher­heit” die Forde­rung nach einem „Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schuss­waffen mit Aus­nahme von Jäger*innen und Förster*innen” (Seite 39, Punkt 248, Text­auszug s. unten). Sie wird mit der Fest­stellung begründet, es gehöre zu den wichtigsten Aufgaben des Rechts­staats, die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewähr­leisten, jede*r habe das Recht auf ein Leben frei von Gewalt und das Gewalt­monopol liege beim Staat. Dies ernst zu nehmen, bedeute ein Ende des privaten Waffen­besitzes. Die Verbotsforderung zielt eindeutig auf die Sportwaffen der Schützinnen und Schützen. Der Deutsche Schützenbund hat daraufhin eine Stellung­nahme veröffentlicht, in der er den Aussagen des Grundsatz­programmes zum Thema privater Waffen­besitz entschieden wider­spricht. Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme des DSB (PDF: 250 kByte).

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