Waffenrecht - Waffengesetz
Bundestag ändert das Waffengesetz - Waffen müssen künftig in Schränken der Sicherheitsstufe Null aufbewahrt werden.
Bundestag ändert das Waffengesetz - Waffen müssen künftig in Schränken der Sicherheitsstufe Null aufbewahrt werden.