Bundestag beschließt neues Waffengesetz
Waffen müssen künftig in Schränken der Sicherheitsstufe Null aufbewahrt werden. Der Deutsche Schützenbund begrüßt die Nachbesserungen beim Bestandsschutz.
Der Bundestag hat gestern Abend Änderungen des Waffengesetzes beschlossen. Die für Waffenbesitzer wichtigste Änderung betrifft die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung. Diese wurden verschärft: Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Stufe 0 oder 1 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden.

