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Recht: Neuregelung zu Angaben im Impressum der Website und in der E-Mail Signatur

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Die Pflichtangaben auf Internetseiten und bei E-Mail-Signaturen sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Nun haben sich die Rechtsgrundlagen geändert – zwar weitestgehend nur dem Namen nach, aber dennoch sollten Vereine prüfen und ggf. die Angaben ändern.

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