Waffenrecht
Für die Problemstellung der Anerkennung von schießsportlichen Aktivitäten pro Tag für die waffenrechtlichen Bedürfnisse (ERWERB) hat das Thüringer Landesverwaltungsamt Stellung bezogen. Anerkannt wird nur eine Aktivität an einem Tag.
Die Problematik und die Stellungnahme des TLVwA zusammengefasst von VP Hans Gülland finden Sie hier.
Wir bitten alle Schützinnen und Schützen um Beachtung!

