Einladung zur Jahreshauptversammlung (Ergänzung)
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder, Wie wir erfahren haben, sind nach §10, Absatz 4, Nr. 1 Corona Verordnung Vereinsversammlungen ohne Beschränkungen zulässig. Dies bedeutet, auf Basis der aktuellen Corona Verordnung ist es zulässig und möglich, dass Nicht- immunisierte Mitglieder an der Jahreshauptversammlung teilnehmen dürfen; sie müssen lediglich einen aktuell gültigen Schnell- oder PCR Test vorlegen. Mit […]

