Arbeitsdienst am 29.01. und 05.02.
Als Betreiber eines Schießstandes sind wir verpflichtet, unseren Stand regelmässig auf gesetzliche Konformität überprüfen zu lassen. Der Besuch des Schießstand-Sachverständien steht jetzt im Februar wieder an.
Dazu sind einige Vorarbeiten nötig - neben der Kontrolle der gesetzlichen Bestimmungen ist natürlich auch der erste Eindruck, also die Sauberkeit der gesamten Anlage, wichtig. Um dafür wieder alles auf Vordermann zu bringen haben wir am
- 29.01.2022 und am
- 05.02.2022
jeweils ab 09:00 Uhr einen Arbeitsdienst angesetzt.
Die Vorstandschaft wünscht und bedankt sich für eine rege Teilnahme.

