Die Vorstandschaft bittet um Einhaltung folgender Regelung:
Es sind die geltenden Hygienevorschriften zu beachten. Der Bayerische Sportschützenbund gibt in einer Mitteilung vom 04.11.2021 bekannt, dass für Veranstaltungen im Schützenheim die 2G-Regel (Geimpft oder Genesen) einzuhalten ist.