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Waffenrecht

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Am 1. September 2021 enden die Übergangsregelungen für die im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Verschärfungen des Waffen­gesetzes. Besitzer betroffener Waffen oder Teile müssen also bis zu diesem Stichtag eine Meldung bei ihrer Waffen­behörde tätigen oder eine Erlaubnis beantragen. Einen Überblick über die ab sofort geltenden Rege­lungen hat unser VP Recht Hans Gülland in einer Übersicht zusammengestellt. Weitere Infos dazu auf der Webseite des DSB.

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