Waffenrecht
Am 1. September 2021 enden die Übergangsregelungen für die im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Verschärfungen des Waffengesetzes. Besitzer betroffener Waffen oder Teile müssen also bis zu diesem Stichtag eine Meldung bei ihrer Waffenbehörde tätigen oder eine Erlaubnis beantragen.
Einen Überblick über die ab sofort geltenden Regelungen hat unser VP Recht Hans Gülland in einer Übersicht zusammengestellt.
Weitere Infos dazu auf der Webseite des DSB.

