Waffenrecht
Immer wieder gibt es Fragen zu den benötigten Schießnachweisen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Besitz einer WBK im Kontext zum verordneten "Sportverbot" in der Corona-Zeit.
Der TSB-Vizepräsident Recht hat diesbezüglich hilfreiche Informationen zusammengestellt:
Info Aktivitätsnachweise in Coronazeiten
§14 WaffG seit 1.9.2020
Ansonsten sind die bisherigen Regelungen zum Sporttreiben in Thüringen bis vorerst 9.Mai verlängert.