Waffenrechts Information
Waffenrechts Information
Ab den 01.09.2020 gelten neue Bedürfnisanträge. Die alten Formulare stimmen mit den § 14 WaffG nicht mehr überein und sind somit ab sofort ungültig.
Die neuen Formulare sind unter Waffenrecht - Formulare hinterlegt. Es sind auch weitere Erklärungen zu den neuen § 14 WaffG hinterlegt, die beachtet und eingehalten werden müssen.

