Waffenrechtsänderungsgesetz
Ab 01.09.2020 sind die im Zuge der EU-Feuerwaffenrichtlinie beschlossenen Vorhaben auf Bundesebene gültig, eine Nicht-Einhaltung führt zu Sanktionen.
Die wichtigsten Änderungen nochmals im Anhang:
• Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz gänzlich in Kraft
(PDF: 149 kByte).
• Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz gänzlich in Kraft
(PDF: 149 kByte).

