Waffenrecht I
Die Verabschiedung des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes (3. WaffRÄndG) rückt unweigerlich näher, bis Ende des Jahres muss die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht erfolgt sein. Am 11. November folgt eine öffentliche Anhörung im Bundestag – der DSB gibt einen Überblick zum aktuellen Stand.
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Quelle: DSB

