Neue, vereinfachte SVS-Förderrichtlinie für Trainingsmaßnahmen im Kinder- und Jugendsportbereich in Kraft getreten
Aus den Erfahrungen im Umgang mit Förderanträgen der vergangenen Jahre hat der JSA des SVS eine organisatorisch vereinfachte Förderrichtlinie entwickelt und am 24.10.2024 beschlossen. Mit der Bestätigung des SVS-Präsidiums am 5.11.2024 wird die Förderrichtlinie auf der SVS-Homepage (unter Pkt. Formulare) veröffentlicht und tritt umgehend in Kraft.
Die inhaltlichen und terminlichen Zusammenhänge mit der DSV-Förderrichtlinie bleiben bestehen und sind dargestellt.
Wir freuen uns darauf, mit der vereinfachten Richtlinie noch mehr Mitgliedsvereine zur Durchführung von Trainingsmaßnahmen, Projekten und Einzelmaßnahmen und zur Beantragung deren Förderung anzuregen.