Foilen ab heute in Sachsen wieder erlaubt!
Das SMWA folgt der Empfehlung des SVS und ordnet Foils als technische Weiterentwicklung in die jeweilige Sportart ein. Diese pragmatische Lösung lässt uns Sportler wieder lachen und erleichtert auch dem Ministerium die Arbeit.
Hier die Zusammenfassung im Wortlaut des Schreibens:
„Zum Windsurfen mit Foil-Konstruktionen (Foilsurfen) haben sich im Ergebnis des letztjährigen Modellversuchs die im Vorfeld getroffenen Einschätzungen hinsichtlich der Wirkungen auf den Naturhaushalt und der Gefährdungspotentiale bei der Ausübung des Sportes bisher bestätigt. Eine Gleichsetzung des Foilsurfens (mit Wing oder Segel) mit dem klassischen Windsurfen (Surfboards mit Finnenausstattung) ist danach zu rechtfertigen. Einschränkungennach § 7 Absatz 3 der Sächsischen Schifffahrtsverordnung (SächsSchiffVO) sind nicht geboten. Insofern soll das Foilsurfen, dem klassischen Windsurfen gleichgestellt, weiterhin im Rahmen des Gemeingebrauchs stattfinden können.
Die Disziplinen Kite-Foilen und E-Foilen fallen weiterhin in den Anwendungsbereich nach § 7 Absatz 3 SächsSchiffVO. Die Schifffahrtbehörde kann die Durchführung auf ausgewiesenen Gewässerabschnitten dennoch genehmigen.
Die zur Saisonauswertung 2023 begonnene Evaluation zum Nutzungsverhalten, zu Unfällen und Störungen sowie den Belangen des Natur- und Gewässerschutz soll fortgeführt werden, um für die anstehende Neufassung der SächsSchiffVO eine valide Datenbasis aufzubauen und eine verlässliche Einordnung von Foilsurf-Konstruktionen in das Normenwerk vornehmen zu können.“
Die vollständigen „Sächsische Handlungshinweise zum Umgang mit Foilsurf-Konstruktionen, Stand 25. März 2024“ sind hier zu finden.
Wenn wir uns danach richten, wird auch die Wasserschutzpolizei weniger Überstunden leisten müssen!
Sächsische Handlungshinweise zum Umgang mit Foilsurf-Konstruktionen als PDF (Stand 25. März 2024) Online lesen
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