Same same, but different
Auch Segler sind von der Bundesnotbremse betroffen. Bei einer 7-Tage Inzidenz von über 100 (wie aktuell im Landkreis Lindau) wurden die Regeln verschärft, es gilt: Sport darf nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden. Die alte Regelung, ‘ein Hausstand plus eine weitere Person’ gilt nicht mehr.
Einhandsegeln geht also, zu zweit auf dem Boot geht auch (die beiden müssen nicht zusammen wohnen). Für Boote, die nur mit drei oder mehr Mann Besatzung gefahren werden können gilt: es geht nur Familiensegeln innerhalb eines Hausstands oder einer Wohngemeinschaft.
Kinder dürfen draußen kontaktlos maximal zu fünft trainieren. Der Trainer braucht gegebenenfalls einen Test.
Quelle: Homepage Bundesgesundheitsministerium.

