Änderung 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Liebe, sehr geehrte Damen und Herren unserer Mitgliedsvereine,
gestern hat die bayerische Staatsregierung in der Kabinettssitzung eine weitere Erleichterung im Sport beschlossen. Damit ist im Segelsport fast wieder "Normalität" eingetreten, allerdings bleiben Restriktionen im Veranstaltungsbereich bestehen.
Die für unseren Sport relevanten Vorschriften sind in den §§ 5, 7 und 9 der Verordnung geregelt.
Weitere ergänzende Informationen folgen in Kürze an dieser Stelle.
Den Volltext der ab heute, 8.Juli 2020, geltenden Verordnung finden Sie hier als PDF.
Viele Grüße
Ihr Bayerischer Seglerverband e.V.

