Änderung 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Liebe, sehr geehrte Damen und Herren unserer Mitgliedsvereine,
mit Änderung der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom vergangenen Wochenende haben sich auch für den Segelsport maßgebliche Vorschriften geändert:
- die Trainingsgruppengröße umfaßt jetzt 20 Personen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2)
- Der Trainingsbetrieb ist für Leistungssportler nicht mehr auf olympische Bundes– und Landeskader beschränkt, die Gruppengröße ist nicht mehr beschränkt (§ 9 Abs. 3)
Die entsprechende "Verordnung zur Änderung der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" finden Sie hier als PDF.
Viele Grüße
Ihr Bayerischer Seglerverband e.V.

