Segel-spezifische Hygieneregeln bei Aufnahme des Trainings- und Regattabetriebs in Sachsen ab 6. Juni 2020
Liebe Mitgliedsvereine, liebe Vorstände,
das Präsidium des SVS hat die von Innenminister Prof. Roland Wöller geforderten sportartspezifischen Hygieneregeln aufgestellt, um den ab 6. Juni gestatteten Trainings- und Wettkampfbetrieb sicherzustellen.
Weil Segeln eine Freiluft-Sportart mit sehr kleiner Mannschaftsstärke ohne Zuschauerränge ist, ergeben sich neben den allgemein in Sachsen geltenden Hygiene-Vorschriften nur folgende sportartspezifische Auflagen, die für Trainings- und Regattabetrieb eingehalten werden sollen:
- Bei aktuellem Infekt der Atemwege ist der Segler / die Mannschaft vom Training bzw. von der Regatta ausgeschlossen.
- Das wetterabhängige Gefährdungspotenzial wird durch Trainer/Wettfahrtleiter vorausschauend und angemessen minimiert, um ggf. erforderliche kontaktintensive Rettungsmaßnahmen zu vermeiden.
- Personenbezogene Auftriebsmittel, Ausreithilfen und Kleidung dürfen nicht getauscht werden.
- Trainingsgruppen werden auf maximal 10 Boote pro Trainer reduziert.
- Die Besatzung eines Startschiffs wird auf maximal 6 Personen begrenzt, bei Zielschiffen, Schiedsrichterschiffen, Tonnenlegern und Begleitbooten beträgt die Besatzungsstärke maximal 4 Personen.
- Schulungen aller Art, Trainingsvor- und –Nachbesprechung, Steuermannsbesprechung, Siegerehrung, Organisationsbüro, Umkleiden und Verpflegung sind vorzugsweise im Freien durchzuführen und andernfalls nach den Möglichkeiten und in der Verantwortung des ausrichtenden Vereins zu vereinzeln/serialisieren oder zu virtualisieren.
Viel Erfolg bei der Umsetzung und viel Spaß beim Segeln.
Euer Reinhard Bläser