Individualtrainings ab Montag 11.5. – Das sind die Regeln im YCaT für Einwassern und Trainings
Liebe Mitglieder,
das Gute vorab: ab dem kommenden Montag 11. Mai 2020 ist die eingeschränkte Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs für Individualsportarten im Breitensportbereich möglich. Der Betrieb der Vereinsanlagen ist zwar grundsätzlich weiterhin untersagt, auch dürfen wir die Vereinsräume und Gaststätte und damit die WC Anlagen vorerst nicht öffnen, Sie als Bootseigner dürfen aber mit Einschränkungen den Segelsport zu individuellen Trainingszwecken (der sportliche Charakter steht hier im Vordergrund) über die Vereinsanlagen unter Beachtung folgender Auflagen gem. der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wieder ausüben:
Auf Grund des zu erwartenden Andrangs insbesondere am Kran und Gelände wird bis auf Widerruf folgende Regelung eingeführt:
(1) Es dürfen (neben Booten die sich unmittelbar in Vor- oder Nachbereitung für das Training befinden) max. gleichzeitig drei Boote auf das Gelände verbracht und aufgeriggt werden sowie entsprechend Trailer abgeholt werden. Davon darf ein Boot sich im Bereich der Krananlage aufhalten, ein Boot im Bereich des Teerplatzes und ein Boot im Bereich der Wiese/Rasensteine. Die Koordination von Kranterminen und Einfahrten in das Gelände obliegt dem Hafenmeister. Jedem Boot wird eine Kranzeit von 60 Minuten für Aufenthalt auf dem Kransteg zum Kranen und Maststellen eingeräumt. Dazu darf das betreffende Boot 30 Minuten vor dem Termin in den Wartebereich auf dem Teerplatz einfahren. Zugfahrzeug und Trailer haben das Gelände spätestens 30 Minuten nach Ende der Kranzeit zu verlassen; analog gilt für Landliegeplatzinhaber, dass diese das Zugfahrzeug und Straßentrailer spätestens nach dem Aufriggen vom Gelände fahren. Bei Kranterminen, die vom Hafenmeister durchgeführt werden ist am Kransteg ein Nasen-Mund-Schutz anzulegen..
(2) Es dürfen max. zwei Personen (aus unterschiedlichen Hausständen) je Boot anwesend sein, ausgenommen sind Familien in direkter Linie. Die einzelnen Boots-Gruppen dürfen sich untereinander nicht mischen.
(3) Ein Vereinsleben jeglicher Art ist bis auf weiteres nicht möglich; leider auch der nette Plausch zwischendurch muss unterbleiben.
(4) Das Betreten von Gelände oder Stegen ist ausschließlich zum Zweck des Einwasserns oder des Segelns gestattet (z.B. kein Verweilen auf Stegen oder dem Mitgliedersitzplatz). Das Befahren des Geländes mit Kraftfahrzeugen ist derzeit nur zum Bringen des Bootes gestattet.
(5) Das Auf- und Abriggen von Booten vor und nach dem Segeln ist nur in ausreichend Abstand (min. eine Bootslänge) zu anderen Booten gestattet. Das Ein- und Auswassern soll einzeln erfolgen. Das wartenden Boot soll sich bis zum Ablegen bzw. Entfernen von Kran oder Slipanlage und direktem Umgriff des sich im Vorgang befindlichen Bootes nicht nähern.
(6) Mannschaften sollen sich auf dem direkten Weg zu Ihrem Boot begeben und nach dem Segeln das Gelände wieder auf direktem Weg verlassen. Bei Begegnung mit anderern Mannschaften sind die Abstandsregeln einzuhalten. Begegnungen auf dem Steg sollen vermieden werden indem gewartet wird, bis die jeweils andere Mannschaft den Steg verlassen oder ihr Boot erreicht und betreten hat.
(7) Kleiden Sie sich bitte entsprechend der vorherrschenden (Wasser)Temperaturen, ziehen Sie auch eine Kenterung in Betracht und tragen Sie während des Segelns eine Schwimmweste.
(8) Im Allgemeinen gelten die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung ( u.a. Beachtung der Kontaktbeschränkung, Betretungsverbot der Anlagen für Personen mit Corona typischen Krankheitssymptomen, etc. ).
Wir bitten Sie um Einhaltung der Regeln, dies gebietet mindestens der gegenseitige Respekt, und wünschen Ihnen einen guten Auftakt in der Segelsaison 2020.

