Hafen ab 11. Mai geöffnet
Ab Montag ist Segeln und die Nutzung der Häfen erlaubt. Es darf auch gekrant werden. Allerdings gelten weiter die allgemeinen Hygienevorschriften. Abstand halten. Bis zu fünf Personen dürfen auf ein Boot, so steht es zumindest in der vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die Verordnung regelt aber nicht, ob die fünf Personen aus fünf Haushalten oder ob sie aus höchstens zwei Haushalten kommen dürfen.
Die Entnahme von Sportgeräten im Clubhaus ist erlaubt. Das heißt, man darf zum Beispiel die Schwimmweste aus dem Spind holen. Verboten ist Duschen im Clubhaus.
Der LSC arbeitet an einem Hygienekonzept für die Hafenanlage.
Auch die Staatsgrenzen sollten beachtet werden. Die Grenze verläuft etwa von der Laiblachmündung bis zur Neuen Rheinmündung. Auf der sicheren Seite ist, wer nördlich davon segelt.
Hier geht es zum Gesetzestext der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. gültig ab 11. Mai 2020
Hier geht es zu den Vorschriften der Wasserschutzpolizei
Dieser Text (Stand 7. Mai 2020) wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und ist ohne Gewähr.

