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Betriebsuntersagung für Vereine besteht weiterhin

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Liebe Mitglieder,

zwischenzeitlich ist klar, dass die Ausgangsbeschränkung und Betriebsuntersagung für Freizeiteinrichtungen weiter bestehen bleibt und nicht wie erhofft Anfang Mai eine Lockerung zumindest für den Zugang zu Booten gewährt wird. Der Bayerische Seglerverband konnte erfahren, dass hierzu nicht vor Mitte der nächsten Woche mit einer neuerlichen Prüfung durch die Staatsregirerung zu rechnen ist.

Für Regatten und Trainings heißt dies wohl auch bis auf weiteres abzuwarten. Ob der Kalender es im Herbst zulässt Regatten nachzuholen muss nun im Einzelfall geprüft werden. So bedauerlich dies ist, aber auch die Absage von Regatten im Jahr 2020 muss nun in enger Abstimmung mit dem Seglerverband und den Klassenvereinigungen in Erwägung gezogen werden.

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