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Pressemitteilung in Sachen Wassersport

Hinweis:
Dieser Artikel ist auch als Schreiben per Email an die Vereine ergangen.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vorstände unserer Mitgliedsvereine,

mit diesem Bericht erhalten Sie den heute vom Bayerischen Innenministerium aktualisierten Informationstext zur Situation an unseren Seen.

Untersagt ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens sondern der Freizeitgestaltung dienen. Damit ist der Betrieb von Sportboothäfen, Vereinsgeländen, Trockenliegeplätzen, Bootshallen, Wasserski- und Wakeboardanlagen etc. ausgeschlossen. Sie bleiben gesperrt. Damit bleibt auch der Zugriff auf die dort befindlichen Wasserfahrzeuge verwehrt. Auch die Vermietung von Wassersportfahrzeugen dient der Freizeitgestaltung und ist untersagt.

Der Kranbetrieb von Booten ist grundsätzlich nur gewerblich zulässig.

Ein Einwassern von Wassersportfahrzeugen/-geräten von Privatleuten ist lediglich in öffentlich zugängigen Bereichen, z.B. an öffentlichen Slipstellen, zulässig. Auch Arbeiten von Bootseignern an ihren Wasserfahrzeugen (z.B. Herrichten zur Vorbereitung der Einwasserung, Streichen, Schleifen etc.) stellen keinen triftigen Grund zum Verlassen des eigenen Hausstands dar und sind derzeit nicht zulässig.

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