Versicherungsschutz für Boote und deren Eigner
In einer gemeinsamen Veranstaltung des Kanu-Clubs Mainz Kostheim (KCMK) und des Yachtclubs Darmstadt erläuterte Herr Ole Pietschke in seiner bekannt kurzweiligen Art die besonderen Risiken, die beim Führen eines Bootes oder dessen Besitz be- und entstehen. Die landläufige Meinung, dass eine Haltpflichtversicherung ausreicht, trifft für Autofahrer zu, nicht jedoch für den Bootssport. Hier ist zu unterscheiden zwischen Gefährdungshaftung (Auto) und Verschuldenshaftung (Boot). Für Bootsfahrer ist eine Kaskoversicherung unerlässlich. Beispiel: Ein technisches Versagen an einem fremden Boot führt zu einem Schaden an ihrem eigenen Boot. Als Geschädigter erhält man nichts von der Haftpflichtversicherung des Verursachers, sondern nur von einer Kaskoversicherung, die man hoffentlich abgeschlossen hat. Der Klageweg gegen den Schädiger ist aussichtslos. Ein anderes, oft nicht erkanntes oder unterschätztes Risiko ist das Sinken des eigenen Boots. Selbst wenn der wirtschaftliche Schaden am eigenen Boot gering sein sollte, können die Bergungskosten erheblich sein. Die Miete eines Schwimmkrans kostet zehntausende Euros und die Behörden zögern nicht, eine sofortige Bergungsanordnung zu erlassen, wenn das gesunkene Boot den Schiffsverkehr oder die Umwelt gefährdet. Sollte eine Bergung des Boots eines Mitglieds im Vereinshafen passieren und der Eigner über keine Kaskoversicherung verfügen, kann der Verein gezwungen sein, die Bergungskosten zu tragen. Manche Vereine sind daher schon dazu übergegangen, eine Kaskopflicht für die Boote der Mitglieder zu fordern.

