Yacht fällt aus defekten Travellift – Gerichtsurteil klärt die Haftung und Erstattung
Ein ganz normaler Werftbesuch endet für einen Yachtbesitzer in einem Albtraum: Beim Auskranen seiner Motoryacht versagt ein Träger des Travel-Lifts – das Boot fällt und wird schwer beschädigt. Ein erst kürzlich veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Köln klärt Angelegenheit - mit Signalwirkung für Eigner und Versicherer.