Beherbergung von Dauercampern und Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten und touristische Beherbergung
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Die Beherbergung von Dauercampern und die Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten sind ab dem 20. Mai wieder möglich. Dauercamper und Dauernutzer von Booten müssen ihren Hauptwohnsitz entweder in Mecklenburg-Vorpommern haben oder, wenn dieser außerhalb liegt, geimpft oder genesen sein. Hierbei muss jeweils bis einschließlich 20. Mai 2021 ein Vertrag über mindestens sechs Monate […]

