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Corona-Abmilderungsgesetz gilt auch für 2021

Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie, das unter anderem weitreichende Änderungen des Vereinsrechts enthält, wurde verlängert und gilt ab sofort auch für das gesamte Jahr 2021.

Download: Den Wortlaut mit den wichtigsten Änderungen der Verordnung finden Sie hier als PDF.

Mit besten Grüßen
Ihr Bayerischer Seglerverband e.V.

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