Corona-Abmilderungsgesetz gilt auch für 2021
Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie, das unter anderem weitreichende Änderungen des Vereinsrechts enthält, wurde verlängert und gilt ab sofort auch für das gesamte Jahr 2021.
Download: Den Wortlaut mit den wichtigsten Änderungen der Verordnung finden Sie hier als PDF.
Mit besten Grüßen
Ihr Bayerischer Seglerverband e.V.