Corona Lockerungsverordung gültig ab 29. Mai 2020
29.5.2020 (bb) Wie uns der Österreichische Segelverband soeben mitteilt (Download hier), enthält die akutelle Lockerungsverordnung zahlreiche positive Effekte für den Segelsport: Freizeitsegeln mit Mannschaft ist bei Einhaltung von 1 m Abstand möglich. Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, dann muss ein Mund-Nasen-Schutz verwendet werden. Beim Leistungssegeln sollen die Abstandsregeln mit Vernunft und Eigenverantwortung eingehalten […] Mehr lesen
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