Corona Virus Update - Wichtige Information
Liebe Mitglieder,
wie Sie wissen, ist gemäß Verordnung der Bundesregierung vom 15.03.2020 (BGBL II96/2020) in der Fassung vom 22.03.2020 (BGBL II 112/2020) das Betreten und Benützen von Sportstätte und Freizeitanlagen, dies gilt auch für unser gesamtes Clubgelände, bei Strafandrohung vorläufig bis einschließlich 13. April 2020 (Ostermontag) verboten.
Sollten die von der Bundesregierung verordneten Bewegungseinschränkungen zur Verhinderung von COVID-19 verlängert werden, gilt dies natürlich auch für unseren Club. Wartung und Sanierungsarbeit sind ausgenommen.
Der Vorstand

