Sperrung der Jollenhafengemeinschaft Alsterufer
Gemäß der aktuell gültigen Allgemeinverfügung der Freien und Hansestadt Hamburg sind auch Vereinstätigkeiten untersagt. Das gilt selbstverständlich auch für die Liegeplätze und den Segelbetrieb an der Alster. In den vergangenen Tagen erreichten uns als Vorstand der Jollenhafengemeinschaft Anfragen, ob die vereinzelte Nutzung erlaubt sei, teilweise wurden auch Personen auf dem Steg angetroffen. Das ist klar … Weiterlesen