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Regeln und Rahmenbedingungen für den Sportbetrieb am Ruder-Club Witten e.V. ab dem 13.01.2022

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Liebe Club-Mitglieder,

die ab dem 13.01.2022, gültige Corona Schutzverordnung des Landes NRW ermöglicht es unseren Sportbetrieb weiter fortzuführen.  Dazu gilt weiterhin auf dem gesamten Gelände des Ruder-Club Witten e.V. die “2G-Regel“ ab 16 Jahren. Zudem gilt für die Nutzung des Kraftraums nur noch „2G+“.  Im Gegensatz zur vorherigen Verordnung gelten Personen mit Auffrischimpfung (“Booster“) auch ohne Test als „2G+“. Immunisierte Personen ohne Auffrischimpfung benötigen nach wie vor stets ein negatives Testergebnis, um den Kraftraum nutzen zu können, und müssen diesen vor der Nutzung des Kraftraums vorlegen.

Die Vorlage des Nachweises über eine Immunisierung oder Auffrischimpfung an den Vorstand muss einmalig vor Betreten des Geländes des Ruder-Club Witten e.V. persönlich oder via E-Mail an marcel.delden@ruderclub-witten.de erfolgen. Die negativen Testergebnisse sind ebenfalls an diese E-Mail zu senden oder, falls anwesend, einem der Übungsleiter vor Ort.

Regeln_und_Rahmenbedingungen_Sportbetrieb_ab_20220113.pdf

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