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2G-plus bei der RG Germania

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Die Landesregierung hat eine Verlängerung der Corona-Bekämpfungsverordnung mit weiteren Maßnahmen beschlossen. Die Verordnung ist am 12. Januar 2022 in Kraft getreten und gültig bis zum 8. Februar.

2Gplus-Regel für Sportvereine Schleswig-Holstein – Übersicht des Landessportverbands, Stand 12.1.2022

Sportausübung indoor

Bei der Sportausübung in Innenbereichen gilt 2G-plus, auch für ehrenamtliche Übungsleiterinnen und -leiter. Damit haben nun nur noch Geimpfte und Genesene mit frischem negativem Test oder Auffrischungsimpfung Zutritt zum Bootshaus der RG Germania (alle Bootshallen und Räumlichkeiten einschl. Umkleideräume und Duschen) sowie zur Sporthalle der Ricarda-Huch-Schule

Ausnahmen Testpflicht bei 2G-plus

  • Bei Personen mit einer Auffrischungsimpfung („Booster“) entfällt die zusätzliche Testpflicht sofort. Als „geboostert“ gelten im Sinne der derzeit geltenden Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes (SchAusnahmV) Personen, die nach ihrer Grundimmunisierung durch zwei Impfungen bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben – Ausnahme Johnson & Johnson (eine Impfung plus Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff).
  • Kinder bis zur Einschulung.
  • Minderjährige, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und getestet sind.

Vorlage negatives Testergebniss

Gültig sind Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen.

Die Übungsleiterinnen und -leiter sind vom Vorstand gebeten worden, bei den offiziellen Winterterminen (dann sind wir da – für Dich) den Nachweis der Auffrischungsimpfung bzw. den aktuellen Testnachweis zu überprüfen.

Individuelle Verabredungen nur „geboostert“

Mangels ständiger Kontrollmöglichkeiten können am individuellen Training oder persönlichen Verabredungen in der Franz-Dlubatz-Halle  (Fitnesshalle), im Schwentinezimmer oder zum Rudern nur Personen mit einer Auffrischungsimpfung („Booster“) teilnehmen. Es wird stichprobenartige Kontrollen der Impfnachweise geben.

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