Coronaregeln im WRC ab 04.12.21
Werte Mitglieder des Wormser Ruderclubs Blau-Weiss,
ab dem 04.12.2021 ist die 2G-Regel beim Aufenthalt in Innenbereichen unserer Sportstätten einzuhalten.
Zur Sicherstellung sind die Trainer, Übungsleiter oder die Personen, die eine Trainingsgruppe leiten, vom Vorstand berechtigt, den Nachweis der Genesung oder der Corona-Impfung zu kontrollieren und zu dokumentieren. Die Dokumentation muss enthalten: Den Vor- und Zunamen, das Geburtsjahr und das Datum der 2. oder 3. Impfung oder das Datum im Genesenennachweis. Die Dokumentationen werden in Papierform zentral im Vorstandszimmer im Clubhaus in Worms aufbewahrt. Für die Sportreibenden im Lampertheim werden die Dokumentationen von den Übungsleitern aufbewahrt.

