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Regeln und Rahmenbedingungen für den Sportbetrieb am Ruder-Club Witten e.V. ab dem 24.11.2021

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Liebe Club-Mitglieder,

die neue Corona Schutzverordnung des Landes NRW in der ab dem 24.11.2021 gültigen Fassung ermöglicht es uns unseren Sportbetrieb weiter fortzuführen. Dazu gilt ab sofort auf dem gesamten Gelände des Ruder-Club Witten e.V. die “2G-Regel“ ab 16 Jahren. Wir unterstützen die “2G-Regel“ und stellen hier in aller Deutlichkeit klar, dass ein Betreten des Geländes des Ruder-Club Witten e.V. von Personen ab 16 Jahren, die nicht immunisierten sind, untersagt ist.

Die Vorlage des Nachweises über eine Immunisierung an den Vorstand muss einmalig vor Betreten des Geländes des Ruder-Club Witten e.V. persönlich oder via E-Mail an marcel.delden@ruderclub-witten.de erfolgen.

Die im Anhang aufgeführten Regeln dienen dazu, die entsprechenden Auflagen zu erfüllen und gelten ab sofort am Ruder-Club Witten e.V.

Wir wünschen euch viel Gesundheit, Kraft und Spaß beim Rudern. 

Euer Vorstand

Regeln_und_Rahmenbedingungen_Sportbetrieb_ab_20211124.pdf

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