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Rudern und Paddeln in Mannschaftsbooten

Aufgrund der gelockerten Bestimmungen wollen wir ab dem 25. Mai 2021 das Rudern im Mannschaftsboot wieder ermöglichen. Wir hoffen, dass dadurch noch mehr Mitglieder endlich wieder auf’s Wasser können. Allerdings wird spontanes, unangemeldetes Rudern genauso wenig möglich sein wie willkürlich besetzte Rudertreffs.

Für das Rudern im Mannschaftsboot gelten unabhängig vom Impfstatus folgende Bestimmungen:

  1. Feste, unveränderliche Gruppen aus maximal ZEHN LRG- und/oder LFRG-Mitglieder (ungeachtet der Zugehörigkeit zu Hausgemeinschaften)
  2. Alle Sportler/innen müssen eine ausgefüllte Verpflichtungserklärung eingereicht haben. (Bisherige Erklärungen müssen nur bei Änderungen der Kontaktdaten erneuert werden)
  3. Benennung einer verantwortlichen Person für jede Gruppe
  4. Rudern ist nur in den der Gruppe zugeteilten Booten zu den festgelegten Ruderzeiten möglich
  5. Innerhalb der o.g. Spielräume darf die Bootseinteilung flexibel vorgenommen werden.
  6. Steuerleute tragen eine Mund-Nase-Bedeckung.
  7. Wer in den vergangenen 14 Tagen auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisenden Symptome oder Kontakt zu Covid-19-infizierten Personen hatte, muss dem Sportbetrieb fernbleiben!

Zum Mannschaftsbootsrudern meldet Ihr Eure Gruppe unter rudern@lrg1885.de an. Bitte beachtet: ALLE Namen und ALLE e-mail-adressen angeben! Wir freuen uns, wenn Ihr uns die Arbeit durch Nutzung des beigefügten Meldeformulars erleichtert. Bis zum Erreichen der maximal möglichen Zahlen dürfen Gruppenmitglieder nachgemeldet werden. Bitte teilt uns mit, wann Ihr in etwa rudern wollt. Nicht jede Wunschzeit kann realisiert werden, aber wir werden versuchen, mit Euch eine Lösung zu finden.

Bestehende Gruppen aus 2020 werden über ihre Gruppenleiter/innen über den Neustart und eventuelle Veränderungen informiert.

Wichtig: Loslegen dürft Ihr aber erst nach entsprechender Freigabe!

Jede Person darf nur in maximal einer Sportgruppe rudern. Davon ausgenommen sind registrierte Zweier-Mannschaften, wenn beide Mannschaftsmitglieder Teil derselben Sportgruppe werden. Die Summe der Sportkontakte jeder Person ist auf maximal neun weitere Personen begrenzt. Ein Wechsel zwischen zwei Sportgruppen ist nur unter Einhaltung einer 14-tägigen Karenzzeit möglich, in der die wechselnde Person nicht mit anderen außerhalb ihres Haushaltes lebenden Personen rudern darf (Einerfahren ist gestattet).

Einer und Doppelzweier „ohne Steuermann“ (Gigs und Rennboote) müssen weiterhin über das Buchungssystem reserviert werden.

Ganz wichtig ist der Eintrag im Fahrtenbuch, denn damit weisen wir nach wer wann im Bootshaus war. Deshalb darf in keinem Eintrag „Gast“ „LRG“ oder „LFRG“ als Namensersatz stehen. Das gilt auch, wenn die Fahrt in beide Fahrtenbücher einzutragen ist.

 Für jeglichen Sportbetrieb müssen wir ein entsprechendes Konzept erstellen und durchgängig sicherstellen. Bitte habt Verständnis, dass wir aus diesem Grund „freies“ Rudern in allen Booten noch nicht freigeben können. Umkleiden und Duschen bleiben vorerst geschlossen werfen aber in Kürze freigegeben. Trotzdem empfehlen wir, weiterhin möglichst in Sportkleidung zu erscheinen und zuhause zu Duschen. Eine Toilette steht weiterhin im Schülerbootshaus 2.OG zur Verfügung.

Alle Informationen lest Ihr bitte sorgfältig auf https://corona.lrg1885.de

Viel Spaß beim Rudern!

Verpflichtungserklärung

Meldebogen Rudergruppe

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