Erleichterungen jetzt endlich auch für den Rudersportbetrieb!
Heute ist die „Bundesnotbremse“ aufgrund der erfreulicherweise gesunkenen Inzidenzwerte in Berlin außer Kraft getreten. Es gilt nun wieder die Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Mai 2021. Damit ergeben sich auch Erleichterungen für den Sportbetrieb:
- im Freien dürfen Kinder von bis zu 14 Jahren gemeinsam in festen Gruppen von bis zu 20 Personen Sport treiben. Sofern eine Betreuungsperson anwesend ist, muss diese einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können.
- Gruppen von bis zu 10 Personen dürfen gemeinsam im Freien Sport treiben, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können.
- Die Testpflicht gilt nicht für schulpflichtige Kinder
- Für Bundes- und Landeskaderathlet:innen, Sportler:innen in Profiligen und Berufssportler:innen gelten weitere Ausnahmen.
Innerhalb dieser Gruppen ist somit auch das Großbootfahren wieder möglich. Steuerleute sollten dennoch weiterhin einen MNS tragen.