Rudern
News melden
Nachrichten

Erleichterungen jetzt endlich auch für den Rudersportbetrieb!

0 3

Heute ist die „Bundesnotbremse“ aufgrund der erfreulicherweise gesunkenen Inzidenzwerte in Berlin außer Kraft getreten. Es gilt nun wieder die Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Mai 2021. Damit ergeben sich auch Erleichterungen für den Sportbetrieb:

 

  • im Freien dürfen Kinder von bis zu 14 Jahren gemeinsam in festen Gruppen von bis zu 20 Personen Sport treiben. Sofern eine Betreuungsperson anwesend ist, muss diese einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können.
  • Gruppen von bis zu 10 Personen dürfen gemeinsam im Freien Sport treiben, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können.
  • Die Testpflicht gilt nicht für schulpflichtige Kinder
  • Für Bundes- und Landeskaderathlet:innen, Sportler:innen in Profiligen und Berufssportler:innen gelten weitere Ausnahmen.

 

Innerhalb dieser Gruppen ist somit auch das Großbootfahren wieder möglich. Steuerleute sollten dennoch weiterhin einen MNS tragen.

Загрузка...

Comments

Комментарии для сайта Cackle
Загрузка...

More news:

Ruderverein Wiking Linz
Österreichischer Ruderverband
Österreichischer Ruderverband

Read on Sportsweek.org:

Rudern in Schleswig-Holstein
Landesruderverband Berlin e.V.
Landshuter Ruderverein von 1952 e.V.
Ruderverein Wiking Linz
Rudergemeinschaft Angaria
Landesruderverband Berlin e.V.

Andere Sportarten

Sponsored