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Coronaregelung ab dem 19.04.21

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Liebe MRV-Mitglieder,

aufgrund der aktuellen Regelungen des Stadt Mainz (Allgemeinverfügung vom 16.04.2021) sowie der 2. Änderungsverordnung der 18. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz müssen wir unsere Regelungen für den Sportbetrieb erneut anpassen.

Basis des Vereinsbetriebs ist weiterhin unser Hygienekonzept, das in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website des Vereins eingesehen werden kann.

Grundsätzlich gilt weiterhin im gesamten Gebäude sowie auf dem Bootsplatz, in den Bootshallen sowie auf dem Steg die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder medizinischen OP-Maske!

Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und in enger Abstimmung mit den Fachverbänden sowie unserer Vereinsärztin, Dr. Stefanie Lutz, gelten mit Wirkung vom 19. April nachfolgende Regelungen:

  • Sportliche Betätigung im Amateur-und Freizeitsport ist in Einzelsportarten nur im Freien und nur alleine zulässig. Folglich ist Rudern ist nur noch im Einer möglich.
    Für den Leistungssport (Bundes- und Landeskader) gelten hiervon abweichende Regelungen.
  • Das Training kann nur zu vorher gebuchten Ablege- und Anlegezeiten erfolgen. Um Verstöße gegen das Kontaktverbot auf dem Bootsplatz zu vermeiden müssen die Trainingszeiten gruppenübergreifend geplant und organisiert werden. Deshalb ist eine vorherige Buchung des Zeitfensters inkl. der Angabe der jeweils vollständiger Bootsbesatzung im “Corona-Planer” des Vereins verpflichtend, ebenso wie die ordnungsgemäße Dokumentation des Trainings im Fahrtenbuch. Dies gilt auch für Privatbootbesitzer.
    Ansprechpartner für Ruderzeiten im Freizeitbereich ist Daniel Grave.
  • Die Bootshallen bleiben geschlossen. Eine Herausgabe von Booten erfolgt ausschließlich durch die Trainerinnen und Trainer.
  • Das Kontaktverbot mit den geltenden Abstandsregelungen ist auf dem Bootsplatz und auf dem Steg zwingend einzuhalten.
  • Auf dem Steg und auf dem Bootsplatz dürfen sich jeweils nur 2 Personen aufhalten.
  • Die Gebäudetrakte mit Umkleiden und Duschen sowie Kraftraum (Ausnahme: Kader-Sportler/innen) bleiben geschlossen.
  • Skull- und Riemengriffe sind nach der Benutzung abzuwaschen und zu desinfizieren. Seifenwasser und Flächendesinfektionsmittel stehen hierfür zur Verfügung.
  • Im Fall von Erkältungssymptomen ist eine Teilnahme am Sportbetrieb nicht zulässig. Wir empfehlen dringend, in diesem Fall umgehend einen COVID-19-Test vornehmen zu lassen, bevor wieder an Trainingsaktivitäten teilgenommen wird. Die Praxis von Frau Dr. Lutz (https://www.altstadtpraxis-mainz.de, Tel: 0 61 31 – 22 05 18) ist auf die Behandlung von Corona-Verdachtsfällen spezialisiert.

 

Wir werden weiterhin über alle neuen Entwicklungen schnellstmöglich informieren. Die zentralen Informationsplattformen des Vereins sind hierbei die Internetseite

www.mainzerruderverein.de sowie unsere Social Media-Kanäle auf Facebook und Instagram.

 

Mit sportlichen Grüßen,

Heribert Karches                               Michael Salisch    

Vorsitzender des Vorstands                Vorstand Leistungssport

 

           

 

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