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Regeln und Rahmenbedingungen für den Sportbetrieb am Ruder-Club Witten e.V. ab dem 08.03.2021

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Liebe Club-Mitglieder,

die Corona Schutzverordnung des Landes NRW in der ab dem 08.03.2021 gültigen Fassung ermöglicht wieder einen Sportbetrieb am Ruder-Club Witten e.V. unter eingeschränkten Bedingungen. Konkret ermöglicht dies das Rudern im Einer sowie Mannschaftsbooten für Mannschaften bestehend aus maximal 5 Personen aus maximal 2 Haushalten. Die im Anhang aufgeführten Regeln dienen dazu, die entsprechenden Auflagen zu erfüllen, und sind daher von allen Mitgliedern zwingend einzuhalten. Wir freuen uns sehr, dass in diesem Jahr bislang die Regeln stets eingehalten wurden, aber weißen darauf hin, dass wir uns im Falle der Nichteinhaltung verpflichtet sehen den Sportbetrieb wieder gänzlich einzustellen. Der Zutritt zum Gelände des Ruder-Club Witten e.V. ist nur Personen gestattet, die die Kenntnisnahme und Einhaltung der Regeln dem Vorstand schriftlich bestätigen.

Bitte reizt die Möglichkeit unter den Auflagen Sport zu treiben nicht aus und achtet darauf das Vereinsgelände umgehend nach Beendigung der Sporteinheit das Gelände des Ruder-Club Witten e.V. wieder zu verlassen.

Bitte tragt auch außerhalb des Ruder-Clubs zur Eindämmung der Pandemie bei und haltet euch an die allgemein bekannten Regeln und nehmt insbesondere Rücksicht auf Personen aus der Risikogruppe.


Wir wünschen euch Gesundheit, Optimismus und viel Spaß beim Rudern.

Euer Vorstand

Regeln_und_Rahmenbedingungen_Sportbetrieb_ab_20210308.pdf

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