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Aktuelle Informationen zur Ausübung des Rudersports unter den derzeitig geltenden Bestimmungen

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Liebe Ruderbegeisterte,

 

 

nach dem Ankündigungswirrwarr der letzten Woche haben wir im Folgenden versucht, die Ergebnisse aus der aktuellen zweiten SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 04. März 2021 abzuleiten und darzulegen, welche Regelungen daraus für unsere LRV-Vereine zur Zeit unter Berücksichtigung der Inzidenzzahlen gelten.

 

 

Hier ein Überblick:

 

-        Physisch-soziale persönliche Kontakte sollen weiterhin – soweit möglich – eingeschränkt werden,

 

-        Grundsätzlich bleiben die allgemeinen Bestimmungen zum Maskentragen und Mindestabständen gültig, Ausnahmen für Lebens- und Ehepartner, Angehörige desselben Haushalts usw. bestehen,

 

-        Die Ausnahmeregelungen zur Sportzulässigkeit für Bundes- und Landeskader bleiben unverändert,

 

-        Sport in gedeckten Räumen, sprich innerhalb der Vereinsgebäude ist weiterhin nicht zugelassen,

 

-        Umkleiden, Duschen und Saunen sind ebenfalls weiter geschlossen zu halten,

 

-        Die Vereinsgastronomien können nach wie vor nur, Außer-Haus-Verkauf „To Go“ anbieten, der Verzehr auf den Grundstücken ist verboten,

 

-        Alle Maßnahmen bleiben weiterhin nur bei erstellten und dokumentierten Hygienekonzepten erlaubt, es gilt nach wie vor die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation.

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