Aktuelle Informationen zur Ausübung des Rudersports unter den derzeitig geltenden Bestimmungen
Liebe Ruderbegeisterte,
nach dem Ankündigungswirrwarr der letzten Woche haben wir im Folgenden versucht, die Ergebnisse aus der aktuellen zweiten SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 04. März 2021 abzuleiten und darzulegen, welche Regelungen daraus für unsere LRV-Vereine zur Zeit unter Berücksichtigung der Inzidenzzahlen gelten.
Hier ein Überblick:
- Physisch-soziale persönliche Kontakte sollen weiterhin – soweit möglich – eingeschränkt werden,
- Grundsätzlich bleiben die allgemeinen Bestimmungen zum Maskentragen und Mindestabständen gültig, Ausnahmen für Lebens- und Ehepartner, Angehörige desselben Haushalts usw. bestehen,
- Die Ausnahmeregelungen zur Sportzulässigkeit für Bundes- und Landeskader bleiben unverändert,
- Sport in gedeckten Räumen, sprich innerhalb der Vereinsgebäude ist weiterhin nicht zugelassen,
- Umkleiden, Duschen und Saunen sind ebenfalls weiter geschlossen zu halten,
- Die Vereinsgastronomien können nach wie vor nur, Außer-Haus-Verkauf „To Go“ anbieten, der Verzehr auf den Grundstücken ist verboten,
- Alle Maßnahmen bleiben weiterhin nur bei erstellten und dokumentierten Hygienekonzepten erlaubt, es gilt nach wie vor die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation.

