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Aufruf des LRV-Vorsitzenden zur aktuellen SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

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Liebe Ruderinnen und Ruderer,

zunächst einmal wünsche ich Euch ein gutes und gesundes neues Jahr!

Über die Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ist schon einiges bekannt geworden. Der Berliner Senat hat nun die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Sie tritt am 10. Januar 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Januar 2021. Für den Sport ergeben sich erfreulicherweise keine Veränderungen, der Paragraf 18 (Sportausübung) bleibt nahezu unverändert.

Angesichts der allgemeinen Verschärfungen sind die fortbestehenden Ausnahmeregelungen (Reha-Sport, Sport im Freien für maximal 10 Kinder bis zwölf Jahre, Trainingsmöglichkeiten für Bundes- und Landeskader) ein gutes Zeichen für uns im Sport. Gleichzeitig erhöht es gerade aufgrund des besorgniserregenden Infektionsgeschehens noch einmal unsere Verantwortung.

Wir müssen sämtliche Kontakte auf das absolut notwendige Maß minimieren. Bitte achtet beim Rudern im Einer und Zweier dringend auf die Gefahren durch kaltes Wasser und beachtet neben Euren aktuellen Hygienekonzepten und den „AHA“-Regeln auch die Sicherheitsrichtlinie des DRV, insbesondere die Empfehlungen und Hinweise bei kaltem Wasser. Bitte rudert nur mit der-/demselben festen Partner(in), um mögliche Ansteckungen zu minimieren.

Mit besten Grüßen
Karsten Finger
-Vorsitzender-

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