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Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab 9. Juli 2020

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Wir haben uns alle sehr über die Öffnung für den Sport mit 1. Juli gefreut und haben damit auch inunseren Vereinen und Verbänden den Trainings- und Spielbetrieb in nahezu vollem Ausmaßermöglichen können.

Die aktuellen Entwicklungen in Oberösterreich und der regionale Ausbruch des Corona-Virus zwingen uns leider, Präventions- und Schutzmaßnahmen wieder zu verschärfen.

Daher ist ab , Donnerstag, 9. Juli, in allen öffentlich zugänglichen Räumen in Oberösterreich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.

Die Regelungen im Sport im Detail:* In geschlossenen Sportstätten gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht – ausgenommen sind die Sportausübung und die damit verbundene Körperpflege, wenn ein Abstand von mindestens einem Meter gewährleistet werden kann. Ausgenommen von der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ist auch der Aufenthalt am zugewiesenen Trainingsgerät oder Trainingsplatz.* Alle sonstigen Regelungen des Bundes für den Trainings- und Spielbetrieb bleiben aufrecht.

OÖVerordnung vom 20200707

Markus Achleitner

Wirtschafts- und Sport-Landesrat

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