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Weitere Lockerungen per 1. Juli 2020

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Die nächste COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, ist mit heute in Kraft getreten. Es ist nun wieder jede Form des Sports ohne Mindestabstand möglich.  Wenn es bei Sportarten bei sportartspezifischer Ausübung zu Körperkontakt kommt – das ist bei den meisten Formen von Mannschafts- und Kampfsportarten der Fall (Rudersport ist ausgenommen – aufgrund des Abstandes der Athleten im Boot) – ist vom Verein oder vom Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten bzw. umzusetzen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162&ShowPrintPreview=True

Weitere Information findet ihr unter https://www.sportaustria.at/de/start/

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