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Coronavirus: Neue Nutzungsordnung für den Sportbetrieb

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Aufgrund einer Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen bestehen weiterhin Kontaktbeschränkungen

Aus der niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus und einer Rechtsauskunft des Krisenstabs an den Landesruderverband Niedersachsen vom 17.Juni 2020 ergibt sich für die Rudergemeinschaft ANGARIA e.V. ab dem 22.Juni 2020:

  • Training auf der öffentlichen Wasserstraße ist zunächst in allen ungesteuerten Booten wieder gestattet. Es sollen dabei nach Möglichkeit feste Mannschaften gebildet werden; mindestens 50% der Mannschaft müssen Mitglieder der Angaria sein.
  • Die Boote sind nach dem Training gründlich zu reinigen, die Skull- und Riemengriffe sind mit der bereitstehenden Seifenlösung, bzw. den desinfizierenden Reinigungstüchern nach jeder Ausfahrt intensiv zu reinigen.
  • Jede Nutzung ist im Fahrtenbuch lückenlos zu dokumentieren. Das Fahrtenbuch ist nach der Nutzung desinfizierend zu reinigen.
  • Die Nutzung der Sanitärräume ist eingeschränkt möglich. Es ist gestattet den Umkleideraum mit zwei Personen gleichzeitig zu nutzen; der Duschraum steht weiterhin ausschließlich für die Hausbewohner zur Verfügung.
  • Der Kraftgeräteraum ist ebenfalls geöffnet. Die für öffentliche und private Sportstätten geltenden Mindestabstände von 2m sind dabei zwingend einzuhalten. Die Ergometer sollen weiterhin nur im Freien genutzt werden. Alle genutzten Geräte sind unmittelbar im Anschluss mit den bereitstehenden Desinfektionsmitteln zu reinigen und die Nutzung ist in den ausliegenden Listen lückenlos zu dokumentieren.
  • Nach jeder Benutzung sind die Hantel- und Sanitärräume min. 15 min. intensiv zu lüften.
  • Die Sauna bleibt geschlossen.
  • Zusammenkünfte im Verein sind nur im Rahmen der geltendenAllgemeinverfügungen gestattet. Der Zutritt zu den Wohnbereichen ist nur Hausbewohnerinnen und Hausbewohnern, sowie deren Gästen gestattet.
  • Der Vorstand empfiehlt allen Mitgliedern die aktive Nutzung der Corona-App des Bundes!
  • Ansonsten gilt die Ruderordnung vom 16.April 2018. Weitere Hinweise zu Hygienemaßnahmen sind den auf der Homepage des DOSB veröffentlichten sportartspezifischen Übergangsregelungen des DRV zu entnehmen.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen können jederzeit regionale Auflagen erlassen werden, die die Sportausübung wie oben beschrieben, erneut einschränken. Solche Anordnungen lokaler Behörden gehen dieser Nutzungsordnung in jedem Fall vor.Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die Anordnung der Allgemeinverfügung gemäß § 75 Absatz 1 Nr. 1; Absatz 3 IfSG wird hingewiesen.

Jens Hundertmark, Vorsitzender

Dr. Jürgen Heck, 2. Vorsitzender

Owen Skibba, Sportwart

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