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RUDERN im Mannschaftsboot ist wieder erlaubt!

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Liebe Ruderfreunde,

wir möchten Euch darüber informieren, dass das Rudern im Mannschaftsboot für den Breitensport auf einer öffentlichen Fläche wieder freigegeben ist.

Wir vom RV WIKING rudern im Breitensport alle definitiv auf einer öffentlichen Fläche, nämlich der DONAU.

Detail-Info:

Alte Donau, Radwege etc. sind als öffentliche Orte anzusehen.

Die Abstandsregelungen des § 1 kommen zur Anwendung. (§ 1. (1) Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter ist einzuhalten)

  • 8 Abs. 1 und 2 COVID-19-LV idgf. sind fortlaufend und zusammenhängend zu lesen. Absatz 2 schließt an Absatz 1 an und bezieht sich somit auf die Sportausübung auf Sportstätten. Auf Sportstätten ist bei Sportausübung ein 2-Meter-Abstand einzuhalten. Ein 2-Meter-Abstand bei Sportausübung auch auf jeglichen anderen Flächen wäre eine Schlechterstellung und ist nicht im Sinne des Verordnungsgebers.

Alle Sicherheitsvorkehrungen und Hygienemaßnahmen sind weiter einzuhalten.

Jedes Mitglied soll auch eigenverantwortlich handeln und muss sich seiner Verantwortung bewusst sein.

Viel Spaß beim Rudern

Mit rudersportlichen Grüßen

Der Vorstand des RV Wiking

 

 

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