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Mannschaftsrudern erlaubt !!!

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Liebe Ruderfreunde,

wir möchten euch darüber informieren, dass auf Grund der intensiven Bemühungen des ÖRV die Sportausübung auf öffentlichen Gewässern möglich ist, weil sie nicht unter die 2 Meter Regelung fällt und daher 1 Meter Abstand im Ruderboot zueinander einzuhalten ist.

Das Rudern auf öffentlichen Gewässern wird daher dem Radfahren auf Radwegen gleichgestellt, wo die 1 Meter Regelung zutrifft.

  • 1. (1) Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

Jeder Verein muss in der Umsetzung dieser Regelung prüfen, ob es sich um ein öffentliches Gewässer oder Sportstätte handelt.

 

Mit rudersportlichen Grüßen

Der Vorstand des Österreichischen Ruderverbandes

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