Rudern in Zeiten von Corona
Liebe Vorsitzende unserer Mitgliedsvereine,
liebe Vorstandsmitglieder,
liebe Ruderfamilie Schleswig-Holsteins,
ab 4. Mai 2020 gelten im Land Schleswig-Holstein die angegebenen Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein für unseren Sport.
Diese Information dient dazu, dass alle Ruderinnen und Ruderer in Schleswig-Holstein auf dem gleichen Wissensstand sind.
Für uns Ruderinnen und Ruderer insbesondere interessant ist § 6 (11) der Landesverordnung vom 3. Mai sowie natürlich die Empfehlungen des Deutschen Ruderverbandes (pdf) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (pdf), die nach § 6 (11.7) der Landesverordnung verbindlich sind.
Aufgrund der sehr schnellen Situationsveränderung wird der Ruderverband Schleswig-Holstein keine eigenen Empfehlungen herausgeben. Mit den Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein, des Deutschen Ruderverbandes und des Deutschen Olympischen Sportbundes sind genug Regeln auf dem Markt.
Bitte in Zukunft überprüfen, wie die Bedingungen nach Ablaufdatum dieser Ersatzverkündigung am 17. Mai 2020 sich womöglich verändert haben.
Bleibt abschließend der Wunsch, dass unsere Ruderinnen und Ruderer die gewonnenen Freiheiten beim Rudern an frischer Luft mit entsprechendem Abstand unter Beachtung der Hygienestandards angemessen nutzen.
Liebe Grüße
Reinhart Grahn
Vorsitzender
Land Schleswig-Holstein: Coronavirus – Informationen für Schleswig-Holstein
DRV: Regelmäßig aktualisierte Informationen zum Coronavirus
DOSB: Informationen zum Coronavirus
LSV: Coronavirus und die Auswirkungen auf den Sport
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