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Maximal zwei Einer dürfen zusammen aufs Wasser!!!

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Der Vorsitzende des Landesruderverbands, Karsten Finger, hat in einem Schreiben an die Vereinsvorsitzenden und Trainer folgende Information weitergegeben:

„Der Senat – und das Sportamt Treptow-Köpenick – sehen in der Betreuung von mehreren Kindern und Jugendlichen im Einer auf dem Wasser eine Kleingruppe. Sport in einer Kleingruppe – auch auf dem Wasser – ist nach der aktuellen Verordnung des Berliner Senats zu Corona-Lockerungen – Stand 21.4.2020 – untersagt.“

Erlaubt sei nur, wenn die Aufsichtsperson mit einem Einer zusammen – im Motorboot oder in einem weiteren Einer – auf das Wasser geht. Auch auf den Gewässern sei eine Gruppenbildung strikt untersagt. „Also dürften“, so Karsten Finger, „maximal zwei Einer zusammen auf das Wasser gehen und zusammen rudern. Mit entsprechendem zeitlichen Abstand dann weitere zwei Boote, so dass es zu keiner Gruppenbildung kommt.“

 

Alle aktuellen Infos über die Verordnung des Berliner Senats zu Corona-Lockerungen im Sport (4.Version vom 21.4.2020):  https://lsb-berlin.net/aktuelles/coronavirus-lage/corona-faq/

 

und aktualisierte Anmerkungen auf der genannten Seite unter „Sportbetrieb“

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